Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
BestLife Agency LLC, 30 N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801
Diese AGBs gelten für deutschsprachige Kunden.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die BestLife Agency mit ihren Kunden abschließt, sofern es sich bei diesen um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Sitz in Deutschland handelt (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt).
(2) BestLife Agency schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit der BestLife Agency als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die BestLife Agency ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die BestLife Agency in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen der BestLife Agency / Mitwirkung des Kunden
(1) Die BestLife Agency erbringt grundsätzlich Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags.
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung konkrete, abgrenzbare Ergebnisse erstellt werden (z. B. Videos, Werbemittel, Dokumente, Softwarebestandteile oder vergleichbare Arbeitsergebnisse), schuldet die BestLife Agency deren Erstellung in funktionsfähiger und vertragsgemäßer Form.
Für diese Leistungsteile gelten ergänzend die werkvertraglichen Vorschriften der §§ 631 ff. BGB.
(2) Sofern ein wirtschaftlicher Zweck im Sinne der Generierung eines Nettoumsatzes (sog. „ROI“) festgelegt wird, handelt es sich dabei nicht um einen unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Erfolg im Sinne eines Werkes nach § 631 ff. BGB, sondern um den erhofften wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch die BestLife Agency vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch grundsätzlich nicht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen.
Verzögert oder verhindert eine unterlassene Mitwirkung die Leistungserbringung, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Ein Vergütungsanspruch der BestLife Agency bleibt nur insoweit bestehen, wie die Leistungserbringung durch die unterlassene Mitwirkung kausal und schuldhaft beeinträchtigt wurde.
(5) Art, Umfang und Qualität der von der BestLife Agency zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Hauptvertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
Ein Leistungsbestimmungsrecht der BestLife Agency besteht ausschließlich innerhalb der dort vereinbarten Leistungsparameter und unter Wahrung billigen Ermessens im Sinne des § 315 BGB.
Änderungen oder Reduktionen des Leistungsumfangs sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind und die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.
§ 2a Aufzeichnung, Nutzung und Verarbeitung von Leistungen
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von Beratungen, Workshops, Live-Calls, Gruppen-Calls, Schulungen und vergleichbaren Leistungen Bild-, Ton- und/oder Videoaufzeichnungen erstellt werden können.
(2) Die Verarbeitung und Nutzung dieser Aufzeichnungen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse) und dient insbesondere der Vertragserfüllung, Dokumentation, Qualitätssicherung, internen Schulung, Aus- und Weiterbildung sowie der Nutzung innerhalb von Kursen, Mitgliederbereichen und Lernplattformen, auch durch verbundene Partnerunternehmen wie insbesondere BestLife Studios und FinSuites LLC.
(3) Sofern Aufzeichnungen ausdrücklich und erkennbar zum Zweck der Darstellung von Erfahrungsberichten, Referenzen oder Testimonials erstellt werden, erfolgt deren Nutzung zu werblichen und Marketingzwecken auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
(4) Die Einwilligung nach Absatz 3 kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen und wird regelmäßig dadurch erteilt, dass der Kunde bewusst an einer als Testimonial oder Referenz gekennzeichneten Aufnahme teilnimmt.
(5) Die Einwilligung nach Absatz 3 ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung.
(6) Eine gesonderte Vergütung für die vorgenannten Nutzungen ist ausgeschlossen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der BestLife Agency und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen der BestLife Agency und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die von der BestLife Agency angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich.
(2) Die Bezahlung der Leistungen der BestLife Agency erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste der BestLife Agency ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der BestLife Agency ist anders lautend. Eine der BestLife Agency erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde der BestLife Agency nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
BestLife Agency LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801 und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BestLife Agency und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Die BestLife Agency stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die BestLife Agency zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bei wesentlichen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
(7) Die BestLife Agency ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (z.B. Stripe, PayPal) einziehen zu lassen.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei ihre Hauptleistungspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung erheblich verletzt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die BestLife Agency beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der BestLife Agency eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der BestLife Agency vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die BestLife Agency vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, ist die BestLife Agency berechtigt, die Leistung bis zum Ausgleich der Rückstände auszusetzen.
Eine sofortige Fälligkeit der gesamten Restvergütung tritt nur insoweit ein, als der BestLife Agency durch den vorzeitigen Vertragsabbruch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Erfüllung
(1) Die BestLife Agency wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die BestLife Agency ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Der Vertragscharakter richtet sich nach § 2 dieser AGB.
Die BestLife Agency schuldet grundsätzlich Dienstleistungen.
Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung konkrete, abgrenzbare Arbeitsergebnisse im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 erstellt werden, gelten hierfür ergänzend die werkvertraglichen Vorschriften der §§ 631 ff. BGB.
(3) Ist die BestLife Agency gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der BestLife Agency unberührt.
§ 8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die BestLife Agency überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die BestLife Agency insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
Soweit die BestLife Agency im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung Inhalte Dritter verwendet oder zugänglich macht (z. B. Social-Media-Posts, Stockmaterial), erfolgt dies ausschließlich nach Freigabe oder unter Lizenzierung durch den Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die hierfür erforderlichen Rechte vorliegen, und stellt die BestLife Agency von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde versichert ferner, dass er berechtigt ist, seine eigenen Wortbeiträge, Bild- und Tonaufnahmen sowie sonstigen im Rahmen der Teilnahme entstehenden Inhalte zur Nutzung gemäß diesen AGB freizugeben.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der BestLife Agency erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der BestLife Agency für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Der Kunde erhält an den jeweils erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht jeweils mit vollständiger Zahlung der für das konkrete Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung oder Rate.
(3) Bei vereinbarter Ratenzahlung gehen die Nutzungsrechte an einzelnen Arbeitsergebnissen jeweils mit Zahlung der hierfür vorgesehenen Rate über.
Ein umfassendes Nutzungsrecht an sämtlichen Arbeitsergebnissen des Vertrags besteht erst nach vollständiger Zahlung aller vereinbarten Vergütungsbestandteile.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
(5) Eine Zurückhaltung oder Einschränkung von Nutzungsrechten ist ausschließlich hinsichtlich noch nicht vergüteter Leistungen zulässig.
§ 10 Haftung
(1) Als wesentliche Vertragspflichten gelten insbesondere die Erbringung der im Hauptvertrag ausdrücklich beschriebenen Kernleistungen. Die BestLife Agency haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BestLife Agency nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die BestLife Agency nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet die BestLife Agency nicht.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die BestLife Agency die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt die BestLife Agency von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, die BestLife Agency hat diese Verstöße zu verantworten.
(3) Die BestLife Agency arbeitet zur Durchführung und Optimierung ihrer Dienstleistungen mit verbundenen Partnerunternehmen wie insbesondere BestLife Studios und FinSuites LLC zusammen. In diesem Zusammenhang kann ein Austausch notwendiger Kundendaten (z. B. Zugangsdaten, Branding-Materialien, Inhalte zur Veröffentlichung oder technische Informationen) zwischen diesen Partnern erfolgen. Dieser Datenaustausch erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(4) Sofern der Kunde dem Datenaustausch mit Partnerunternehmen ausdrücklich widerspricht, kann dies zu Einschränkungen oder zur Nichtdurchführbarkeit einzelner Leistungen führen. In diesem Fall wird die BestLife Agency den Kunden entsprechend informieren.
(5) Insbesondere ist für bestimmte Leistungen – wie etwa automatisiertes Social-Media-Posting, CRM-Anbindung oder Follow-up-Automatisierung – die Nutzung vom CRM finsuites.com durch den Kunden erforderlich. Ohne aktive FinSuites-Integration (mindestens im Paket FinSuites Essential) können bestimmte Leistungen technisch nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden.
(6) Die im Rahmen von Aufzeichnungen verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Bild, Stimme, Name, Wortbeiträge) werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse) verarbeitet.
Soweit eine Verarbeitung zu primär werblichen oder Marketingzwecken erfolgt, richtet sich diese ausschließlich nach § 2a Abs. 4 dieser AGB.
§ 12 Änderung dieser AGB
(1) Die BestLife Agency ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. rechtliche Änderungen, technische Weiterentwicklungen, Anpassung des Leistungsangebots) mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. In diesem Fall ist die BestLife Agency berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der BestLife Agency maßgebend.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Gerichtsstand Nürnberg, Deutschland.
Dies gilt insbesondere, da wesentliche Teile der vertraglichen Leistungen durch verbundene Partnerunternehmen, insbesondere die BestLife Studios, mit Sitz bzw. operativer Tätigkeit in Deutschland erbracht oder koordiniert werden und somit ein sachlicher Bezug zum Gerichtsstand besteht.
Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
AGB Stand: 27.01.2026